Erbschaftsteuer trotz wertlosem Erbe?
Erbschaftsteuer in Deutschland 2026

Wer Vermögen erbt, muss in Deutschland grundsätzlich Erbschaftsteuer zahlen.
Ob tatsächlich eine Steuer entsteht und wie hoch sie ausfällt, hängt insbesondere vom Wert des Erbes und vom Verwandtschaftsgrad ab.
Immobilien im Erbfall
Bei Immobilien wird für die Erbschaftsteuer ein steuerlicher Grundbesitzwert ermittelt.
Für das selbst genutzte Familienheim können unter bestimmten Voraussetzungen weitreichende Steuerbefreiungen gelten.
Bei Kindern ist die Begünstigung grundsätzlich auf eine Wohnfläche von 200 m² begrenzt.
Auch vermietete Wohnimmobilien sind steuerlich begünstigt: Unter den gesetzlichen Voraussetzungen werden sie lediglich mit 90 % ihres Wertes angesetzt.
Schulden und bestimmte Nachlassverbindlichkeiten können den steuerpflichtigen Erwerb zusätzlich reduzieren.
Aktuelles BFH-Urteil: Erbschaftsteuer trotz wirtschaftlich wertlosem Erbe?
Eine besonders interessante Entscheidung veröffentlichte der Bundesfinanzhof am 18. Juni 2026.
Im zugrunde liegenden Fall war zunächst ein unrichtiger Erbschein ausgestellt worden, weil ein Testament nicht bekannt war. Die vermeintlichen Erben konnten dadurch über Nachlassvermögen verfügen. Als der tatsächlich Berechtigte später als Erbe feststand, war das Vermögen bereits weitgehend verbraucht. Trotzdem setzte das Finanzamt gegen ihn Erbschaftsteuer fest.
Der BFH stellte klar: Eine solche Besteuerung kann ausnahmsweise sachlich unbillig sein, wenn der Erbe zwar nach dem Stichtagsprinzip Vermögen versteuern müsste, tatsächlich aber ohne eigenes Verschulden wirtschaftlich nicht bereichert wurde.
In solchen Fällen kann die Erbschaftsteuer nach § 163 AO niedriger und unter Umständen sogar auf 0 € festgesetzt werden.
Voraussetzung ist allerdings, dass der Erbe darlegen und gegebenenfalls nachweisen kann, dass er
- alles in seiner Macht Stehende zur Sicherung des Nachlasses getan hat,
- den Verlust des Vermögens nicht selbst verschuldet hat und
- mögliche Ersatzansprüche geltend gemacht hat oder deren Durchsetzung – etwa wegen Vermögenslosigkeit des Verpflichteten – von vornherein aussichtslos war.
Der BFH verwies den konkreten Fall zur weiteren Prüfung an das Finanzgericht Düsseldorf zurück.
BFH, Urteil vom 25.02.2026 – II R 1/22, veröffentlicht am 18.06.2026.
Fazit
Bei der Erbschaftsteuer zählt nicht allein der Wert des Nachlasses.
Freibeträge, Immobilien, bestehende Schulden und besondere Umstände können die tatsächliche Steuerbelastung erheblich beeinflussen.
Das aktuelle BFH-Urteil zeigt zudem: Wer ein Erbe zwar rechtlich erwirbt, wirtschaftlich aber ohne eigenes Verschulden nichts davon erhält, sollte eine Erbschaftsteuerfestsetzung nicht ungeprüft hinnehmen.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung.














