Energieausweis 2027- was ändert sich
Energieausweis 2027 - was ändert sich

Ab dem 1. Januar 2027 gelten neue Regeln für den Energieausweis.
Bei Wohngebäuden wird manches einfacher, bei Gewerbe- und Mischgebäuden dagegen oft aufwendiger.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Reine Wohngebäude im Bestand erhalten mehr Wahlfreiheit: Künftig ist häufiger ein Verbrauchsausweis möglich.
- Für den Verbrauchsausweis reichen in der Regel Verbrauchsdaten aus zwei Jahren.
- Bei Nichtwohngebäuden wird bei einer Neuausstellung grundsätzlich die energetische Bilanzierung maßgeblich.
- Gemischt genutzte Gebäude müssen genauer geprüft werden.
- Die allgemeine Ausnahme für Baudenkmäler entfällt.
- Auch bei Vertragsverlängerungen kann ein Energieausweis erforderlich sein.
Was bedeutet das für Wohngebäude?
Für bestehende Wohngebäude wird der Energieausweis ab 2027 einfacher handhabbar. Eigentümer können bei Verkauf oder Vermietung künftig häufiger zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis wählen.
Wichtig ist dabei: Für einen Verbrauchsausweis müssen geeignete Verbrauchsdaten aus zwei Jahren vorliegen. Die letzte Abrechnungsperiode darf dabei nicht zu lange zurückliegen.
Was gilt für Gewerbe- und Mischgebäude?
Bei Nichtwohngebäuden wie Büros, Praxen oder Gewerbeobjekten steigen die Anforderungen. Hier reicht ein Verbrauchsausweis bei Neuausstellungen künftig in der Regel nicht mehr aus.
Auch bei gemischt genutzten Gebäuden, zum Beispiel Wohnhäusern mit Laden oder Praxis im Erdgeschoss, ist besondere Vorsicht nötig. Hier muss frühzeitig geprüft werden, welche Ausweisart überhaupt zulässig ist.
Baudenkmäler und Vertragsverlängerungen
Neu ist auch: Baudenkmäler sind nicht mehr pauschal von der Energieausweispflicht ausgenommen.
Außerdem können künftig auch Miet-, Pacht- oder Leasingverlängerungen die Pflicht auslösen, wenn noch kein gültiger Energieausweis vorliegt.
Wichtig für Immobilienanzeigen
Auch bei Immobilienanzeigen ist Aufmerksamkeit gefragt. Welche Angaben veröffentlicht werden müssen, hängt künftig stärker davon ab, wann der Energieausweis ausgestellt wurde und ob noch altes oder neues Recht gilt.
Bestehende, rechtmäßig ausgestellte Energieausweise bleiben grundsätzlich weiterhin zehn Jahre gültig und werden nicht automatisch durch die Reform unwirksam.
Fazit
Wer 2027 eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, sollte frühzeitig prüfen:
- Ist bereits ein gültiger Energieausweis vorhanden?
- Handelt es sich um ein reines Wohngebäude, ein Gewerbeobjekt oder ein Mischgebäude?
- Sind die nötigen Unterlagen und Verbrauchsdaten vollständig?
Gerade vor einer Vermarktung lohnt sich eine rechtzeitige Vorbereitung, damit es später keine Verzögerungen gibt.
PrimaDom Immobilien unterstützt Eigentümer bei der professionellen Vorbereitung und Vermarktung ihrer Immobilie.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Energieberatung.
Gesetze, Quellen & Fundstellen
Bundesgesetzblatt (28.07.2026): Bundesgesetzblatt 2026 Teil I Nr. 226 vom 28.07.2026: Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und weiterer Vorschriften
Deutscher Bundestag (2026): Deutscher Bundestag, Drucksache 21/7009: Beschlussempfehlung und endgültige Gesetzesfassung (insb. Artikel 2, §§ 79–87 GModG)
Gebäudemodernisierungsgesetz (2026): §§ 79 bis 87 GModG (Energieausweise) und Anlage 10 (Energieeffizienzklassen) (Fundstelle ohne Link)















