Immobilienkauf in Kroatien


Zeit für ein neues Abenteuer 

Entdecken Sie Ihre neue Leidenschaft

ANGEBOTE

GENIEßEN SIE IHR NEUES ZUHAUSE

Wir übernehmen alle Formalitäten für Sie!

01

Wir organisieren für Sie die Erstellung des Kaufvertrages durch Rechtsanwälte, die Beurkundung beim Notar und begleiten Sie bei der Unterzeichnung.

02

Wir helfen Ihnen bei der Übertragung der Immobilien, bereiten alle Behördengänge vor und beschaffen für Sie alle erforderlichen Dokumente. 

03

Wir betreuen Sie auch nach dem Kauf mit unserer Immobilienverwaltung bei Vermietung, Pflege und Instandhaltung Ihrer Immobilie.

04

Darüber hinaus bieten wir Ihnen weitere Dienstleistungen rund um Ihre Immobilie.

ABLAUF DES IMMOBILIENKAUFS IN KROATIEN


1). Besichtigung

 

Die Besichtigung der Immobilie erfolgt mit deutschsprachigem Ansprechpartner vor Ort.

Sie überzeugen sich von der Immobilie und erhalten alle gewünschten Informationen über das Objekt. 

 

2). Vorvertrag

Um Käufer und Verkäufer abzusichern, wird zunächst ein Vorvertrag von einem Anwalt erstellt und unterzeichnet. Dieser wird in deutsche Sprache übersetzt. Damit ist die Immobilie für Sie reserviert.

Als Käufer haben Sie nun genügend Zeit, um alles Erforderliche in Ruhe zu klären. Nach Unterzeichnung des Vorvertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % der Kaufpreissumme üblich.
 

3). Kaufvertrag

 

Für die notarielle Beurkundung benötigen Sie eine OIB-Nummer (persönliche Identifikationsnummer). Die Beantragung übernimmt der Rechtsanwalt für Sie.

 

Der Rechtsanwalt erstellt den Kaufvertrag und die Beurkundung erfolgt durch einen Notar.
 

4). Eintragung ins Grundbuch

 

Der Rechtsanwalt übernimmt für Sie den Grundbucheintrag beim Gericht. Es folgt zunächst eine Grundbuchsperre (ähnlich einer Auflassungs-Vormerkung) auf Ihren Namen.

Nach Erhalt der Eintragungsbewilligung vom Gericht, wird der Käufer als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen. Die Eigentumseintragung dauert ca. 10 Tage.


Nebenkosten beim Immobilienkauf in Kroatien:

 

- Die Grunderwerbsteuer beträgt 3 % des Kaufpreises (nicht des Mobiliars)

- Die Maklerprovision 3,75 % (inkl. 25% MwSt.-PDV) 

- Die Anwaltskosten belaufen sich auf ca. 1 % des Kaufpreises 

- sonstige Gebühren (z. B. An- und Ummeldungen, etc.) - je nach Aufwand / nach jeweiligem Ortstarif


Wir kümmern uns bei:

Beauftragung eines amtlichen Dolmetschers
-  Renovierungs- und Umbaumaßnahmen
-  Erstellung einer Neubauimmobilie
-  Betreuung bei Anmeldung aller Versorgungsdienstleistungen
-  Beantragung der Steuernummer
-  Eröffnung eines Bankkontos
-  Unterstützung bei An-/Ummeldungen
-  Abholungsservice vom Flughafen.

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